Eine gute Infrastruktur, moderne barrierefreie Betriebseinrichtungen wie Haltestellen und Fahrzeuge sind für den attraktiven, sicheren und modernen öffentlichen Personennahverkehr sehr wichtig.
Hierzu sieht das Personenbeförderungsgesetz den barrierefreien Umbau aller Haltestellen bis spätestens 2022 vor.
Die Barrierefreiheit wird unter anderem durch taktile Leitsysteme ermöglicht. Als taktiles Leitsystem bzw. Blindenleitsystem (manchmal auch Leitliniensystem genannt) werden allgemein Systeme bezeichnet, die es blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ermöglichen, sich mit Hilfe eines Pendel- bzw. Blindenstocks selbständig im öffentlichen Raum, in Gebäuden und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen.
Einen Teil der baulichen Umsetzung übernimmt die Firma Oerschkes Tief- und Strassenbau aus Willich-Anrath. Das Unternehmen konnte sich bereits 2018 mit dem barrierefreien Umbau einer ersten Haltestelle, als zuverlässiger Partner etablieren.
„Wir freuen uns, dass wir an den Bau- und Umbaumaßnahmen der Haltestellen im Mönchengladbacher Stadtgebiet mitwirken können“. „Wir werden die an uns vergebenen Haltestellen voraussichtlich, wie von uns gewohnt, termingerecht fertigstellen“.
Damit die wichtigsten Haltestellen zuerst umgebaut werden, hat die Stadt diese anhand von Ein- und Aussteigerzahlen, bestehenden Bordhöhen, möglicher Umsteigebeziehungen und örtlichen Zusammenhängen ausgewählt. Eine Grundlage hierfür bildet das sogenannte Haltestellenkataster, das alle Haltestellen in Mönchengladbach beinhaltet und Auskunft über Barrierefreiheit, Fahrgastmengen und technische Ausstattungen gibt.
Das Auswahlverfahren wurde laut Angaben der Stadt Mönchengladbach mit der Inklusionsbeauftragten und den Behindertenverbänden abgestimmt.
Bis Ende 2021 wird beabsichtigt, folgende Haltestellen mit Fördermitteln des Verkehrsverbundes-Rhein-Ruhr barrierefrei umzugestalten:
Stadtbezirk Ost: Haltestelle „Am Sternenfeld (zwei Teilhaltestellen, Linien 018, 020, 021 und 022); „Bettrath Kirche“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 003, 007, 015, 025); „Jenaer Straße“ (eine Teilhaltestelle, Linie 005), „Alleestraße“ (eine Teilhaltestelle, Linie 005).
Stadtbezirk West: Haltestelle „Herrath Bahnhof“ (zwei Teilhaltestellen, die räumlich auch verlegt werden müssen, Linie 016); „Böcklinstraße (drei Teilhaltestellen, Linien 007, 014, 017, 035).
Stadtbezirk Nord: Haltestelle „Eicken Markt“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 002, 003, 033); „Bleichstraße“ (eine Teilhaltestelle, Linien 015, 017, 025); „Geroplatz“ (eine Teilhaltestelle, Linie 017); „Karrenweg“ (eine Teilhaltestelle, Linien 015, 023, 026).
Stadtbezirk Süd: Haltestelle „Odenkirchen Gymnasium“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002, 026), „Burgmühle“ (vier Teilhaltestellen, zwei davon werden von den Linien 001, 002, 026 angefahren, zwei weitere von den Linien 020, 022, 026 und 097); „Bootstraße“ (eine Teilhaltestelle, Linien 004, 019, 020, 022); „Sportplatz 08“ (zwei Teilhaltestellen, eine muss verlegt werden, Linie 008); „Frankenstraße“ (zwei Teilhaltestellen, Linie 008), „Theater“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002, 020, 097); „Kochschulstraße“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 001, 002); „Akazienstraße (zwei Teilhaltestellen, Linien 014, 024); „Amtsgericht“ (drei Teilhaltestellen, Linien 016, 019), „Dahlener Straße Friedhof (zwei Teilhaltestellen, Linien 004, 019, SB81), „Elbenstraße“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 020, 022); „Giesenkirchener Straße“ (eine Teilhaltestelle, Linie 014), „Elisabethkrankenhaus“ (eine Teilhaltestelle, Linien 004, 019); „Laurentiuskirche“ (zwei Teilhaltestellen, Linien 002, 026).
Quellen: Stadt Mönchengladbach / Rheinische Post
Die noch nicht mit umgebauten Teilhaltestellen werden an einzelnen Standorten im Zuge anschließender Straßenbaumaßnahmen in den Folgejahren ergänzt.